Gutschrift erstellen — kostenlos, online, rechtssicher
Veröffentlicht am 2026-05-19
Gutschrift, Rechnungskorrektur oder Storno — drei Begriffe, die im Alltag oft durcheinandergeraten, aber unterschiedliche umsatzsteuerliche Folgen haben. Wir zeigen, was wann der richtige Weg ist und wie du in zwei Minuten eine gesetzeskonforme Gutschrift erstellst.
→ Gutschrift erstellen (im Rechnungsgenerator)
Die drei Arten der Gutschrift
1. Kaufmännische Gutschrift / Rechnungskorrektur
Der häufigste Fall: du hast bereits eine Rechnung gestellt, aber etwas stimmt nicht (falscher Preis, Reklamation, Rabatt nachträglich, falsche Positionen). Statt die alte Rechnung neu auszustellen, schreibst du eine Korrektur — mit Bezug auf die Originalrechnung und nur den zu korrigierenden Beträgen.
Wichtig: kein „Stornieren“ einer alten und „Erstellen“ einer neuen Rechnung mit derselben Nummer. Das ist nicht zulässig. Die Originalrechnung bleibt erhalten, die Korrektur ergänzt sie.
2. Stornorechnung (vollständige Korrektur)
Wenn die ganze Rechnung falsch war (z. B. an falschen Kunden gestellt, Lieferung nie erfolgt), schreibst du eine Stornorechnung. Sie nimmt alle Positionen der Ursprungsrechnung auf — mit umgekehrtem Vorzeichen — und referenziert die Originalrechnung. Anschließend kannst du eine neue, korrekte Rechnung mit neuer Nummer ausstellen.
3. Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn
Selten im Endkundengeschäft, häufig in B2B-Vertretungsverhältnissen: Der Leistungsempfänger rechnet die Leistung des Leistenden ab. Beispiel: Versicherung rechnet die Vermittler-Provision ab und schickt dem Vermittler eine „Gutschrift“. Hier braucht das Dokument den Hinweis „Gutschrift“ und alle § 14 UStG-Pflichtangaben.
So erstellst du in zwei Minuten eine Gutschrift
- Öffne den Rechnungsgenerator
- Aktiviere den Korrektur-/Storno-Modus (im Erweitert-Bereich)
- Verweise auf die Ursprungsrechnung (Nummer + Datum)
- Trage die zu korrigierenden Positionen mit negativem Betrag ein
- Lade die fertige PDF herunter — bereit zum Versand
Pflichtangaben einer korrekten Gutschrift
- Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
- Steuernummer (oder USt-IdNr. bei B2B)
- Fortlaufende, einmalige Dokumentennummer (üblich: Prefix „G-“ oder „K-“ für Korrektur)
- Ausstellungsdatum
- Bezug zur Ursprungsrechnung (Nummer + Datum) — das ist der zentrale Punkt
- Beschreibung der korrigierten Position(en) und der Grund der Korrektur
- Beträge mit Vorzeichen (negativ bei Storno, gegebenenfalls neuer positiver Wert bei Teilkorrektur)
- USt-Behandlung analog Originalrechnung (Kleinunternehmer-Hinweis bleibt, Reverse Charge bleibt)
Häufige Fehler
- Nummer der Originalrechnung wird wiederverwendet — nicht zulässig, Korrektur braucht neue Nummer mit Bezug.
- USt wird mit positivem Vorzeichen ausgewiesen auf der Korrektur — korrekt ist das umgekehrte Vorzeichen, sonst hat der Empfänger die USt doppelt.
- Ursprungsrechnung wird einfach gelöscht — verstößt gegen GoBD (Unveränderbarkeit). Originalrechnung muss erhalten bleiben, auch wenn sie korrigiert wurde.
- Kein Bezug zur Originalrechnung — die Korrektur muss eindeutig zuordenbar sein. Ohne Bezugsnummer ist sie steuerlich unwirksam.
Verwandte Tools
- Rechnung erstellen (auch für Korrektur/Storno)
- Mahnung erstellen (wenn der Kunde nicht zahlt)
- Rechnung für Kleinunternehmer
- Ratgeber: Rechnung schreiben