Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben — wann, wie, mit Beispielen
Veröffentlicht am 2026-05-19
Nicht jede Rechnung enthält Umsatzsteuer. Es gibt mehrere legitime Fälle, in denen du als Aussteller keine USt ausweisen darfst oder musst. Hier die vier wichtigsten — mit korrektem Hinweistext und passendem Tool, um schnell eine gesetzeskonforme Rechnung zu erstellen.
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Fall 1: Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Wer im Vorjahr unter 25.000 € Umsatz blieb und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt, ist Kleinunternehmer und weist keine USt aus. Der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ ist Pflicht. Die übrigen Pflichtangaben nach § 14 UStG bleiben unverändert (Rechnungsnummer, Steuernummer, etc.).
Mehr Details: Spezialseite zur Kleinunternehmer-Rechnung oder den Ratgeber mit Gesetzestext.
Fall 2: Reverse Charge (§ 13b UStG)
Bei bestimmten Leistungen zwischen Unternehmern geht die Steuerschuld auf den Empfänger über. Klassische Beispiele:
- Bauleistungen zwischen Bauunternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
- Gebäudereinigungsleistungen zwischen Reinigungsunternehmern
- Schrott- und Altmetall-Lieferungen
- Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen
- Gold-Lieferungen ab bestimmter Reinheit
Der Hinweistext lautet: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG.“ Du als Aussteller weist keine USt aus, der Empfänger muss die Steuer in seiner USt-Voranmeldung deklarieren und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer ziehen.
Fall 3: Innergemeinschaftliche Lieferungen / Leistungen (EU-B2B)
Lieferst du an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder erbringst Leistungen an EU-B2B-Kunden, ist die Lieferung in Deutschland steuerfrei nach § 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung) bzw. die Steuerschuld geht auf den Empfänger über. Pflichtangaben zusätzlich:
- Deine USt-IdNr.
- USt-IdNr. des Empfängers (qualifiziert bestätigt über BZSt)
- Hinweis: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6a UStG“ bzw. „Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
- Zusammenfassende Meldung (ZM) ans BZSt monatlich/quartalsweise
Fall 4: Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG
Bestimmte Berufsgruppen sind nach § 4 UStG steuerfrei tätig — sie weisen weder USt aus noch dürfen sie Vorsteuer ziehen. Beispiele:
- Heilberufler: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker (§ 4 Nr. 14 UStG)
- Bildungsleistungen anerkannter Träger (§ 4 Nr. 21 UStG)
- Vermietung und Verpachtung von Wohnraum (§ 4 Nr. 12 UStG)
- Bank- und Finanzdienstleistungen (§ 4 Nr. 8 UStG)
- Versicherungsumsätze (§ 4 Nr. 10 UStG)
Hinweistext: „Steuerfreie Leistung nach § 4 Nr. X UStG“ mit dem passenden Untersatz. Wichtig: kein Vorsteuerabzug bei dir, also Eingangs-USt ist Aufwand.
Was unser Generator für dich übernimmt
- Aktiviere den passenden Modus (Kleinunternehmer / Reverse Charge / steuerfrei)
- USt-Spalte wird automatisch ausgeblendet
- Der korrekte Hinweistext wird in den Fußbereich der Rechnung gesetzt
- USt-IdNr.-Feld wird bei Reverse Charge zur Pflichtangabe
- Pflichtangaben werden validiert, bevor du als PDF herunterlädst