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Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben — wann, wie, mit Beispielen

Veröffentlicht am 2026-05-19

Nicht jede Rechnung enthält Umsatzsteuer. Es gibt mehrere legitime Fälle, in denen du als Aussteller keine USt ausweisen darfst oder musst. Hier die vier wichtigsten — mit korrektem Hinweistext und passendem Tool, um schnell eine gesetzeskonforme Rechnung zu erstellen.

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Fall 1: Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Wer im Vorjahr unter 25.000 € Umsatz blieb und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt, ist Kleinunternehmer und weist keine USt aus. Der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ ist Pflicht. Die übrigen Pflichtangaben nach § 14 UStG bleiben unverändert (Rechnungsnummer, Steuernummer, etc.).

Mehr Details: Spezialseite zur Kleinunternehmer-Rechnung oder den Ratgeber mit Gesetzestext.

Fall 2: Reverse Charge (§ 13b UStG)

Bei bestimmten Leistungen zwischen Unternehmern geht die Steuerschuld auf den Empfänger über. Klassische Beispiele:

  • Bauleistungen zwischen Bauunternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
  • Gebäudereinigungsleistungen zwischen Reinigungsunternehmern
  • Schrott- und Altmetall-Lieferungen
  • Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen
  • Gold-Lieferungen ab bestimmter Reinheit

Der Hinweistext lautet: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG.“ Du als Aussteller weist keine USt aus, der Empfänger muss die Steuer in seiner USt-Voranmeldung deklarieren und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer ziehen.

Fall 3: Innergemeinschaftliche Lieferungen / Leistungen (EU-B2B)

Lieferst du an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder erbringst Leistungen an EU-B2B-Kunden, ist die Lieferung in Deutschland steuerfrei nach § 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung) bzw. die Steuerschuld geht auf den Empfänger über. Pflichtangaben zusätzlich:

  • Deine USt-IdNr.
  • USt-IdNr. des Empfängers (qualifiziert bestätigt über BZSt)
  • Hinweis: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6a UStG“ bzw. „Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) ans BZSt monatlich/quartalsweise

Fall 4: Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG

Bestimmte Berufsgruppen sind nach § 4 UStG steuerfrei tätig — sie weisen weder USt aus noch dürfen sie Vorsteuer ziehen. Beispiele:

  • Heilberufler: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker (§ 4 Nr. 14 UStG)
  • Bildungsleistungen anerkannter Träger (§ 4 Nr. 21 UStG)
  • Vermietung und Verpachtung von Wohnraum (§ 4 Nr. 12 UStG)
  • Bank- und Finanzdienstleistungen (§ 4 Nr. 8 UStG)
  • Versicherungsumsätze (§ 4 Nr. 10 UStG)

Hinweistext: „Steuerfreie Leistung nach § 4 Nr. X UStG“ mit dem passenden Untersatz. Wichtig: kein Vorsteuerabzug bei dir, also Eingangs-USt ist Aufwand.

Was unser Generator für dich übernimmt

  • Aktiviere den passenden Modus (Kleinunternehmer / Reverse Charge / steuerfrei)
  • USt-Spalte wird automatisch ausgeblendet
  • Der korrekte Hinweistext wird in den Fußbereich der Rechnung gesetzt
  • USt-IdNr.-Feld wird bei Reverse Charge zur Pflichtangabe
  • Pflichtangaben werden validiert, bevor du als PDF herunterlädst

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